B / BF17
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Eingeschlossen: AM, L
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
- Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Im In- und Ausland dürfen Fahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.
Ausbildungsumfang und Prüfung ist wie bei der Klasse B
Hinweis: Bei Aufstiegsklassen BE, dürfen nur AUTOMATIK-Fahrzeuge gefahren werden, außer es wird eine Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt.