A
-Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkterwerb
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
-Besitzdauer: unbefristet
-Eingeschlossen: A2, A1, AM
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW